Handeln Sie schnell: Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine 3-Wochen-Frist. Melden Sie sich sofort, damit wir Ihre Chancen prüfen und die notwendigen Schritte einleiten können.

Nein. Aufhebungsverträge enthalten oft Klauseln, die nachteilig sein können oder eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Ich prüfe Ihren Vertrag kurzfristig.

Sie können Widerspruch einlegen. Ich prüfe den Bescheid und übernehme das Widerspruchsverfahren für Sie. Häufig lohnt sich eine genaue Analyse der medizinischen Unterlagen.

Ja. Ich begleite Sie beim Verfahren, prüfe Gutachten und lege Widerspruch ein, wenn der Pflegegrad zu niedrig angesetzt wurde.

Das hängt von Art und Schwere der Verletzung ab. Ich ermittle für Sie realistische Beträge anhand von Rechtsprechung und Vergleichsfällen.

Sie haben ein gesetzliches Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte. Ich fordere die Unterlagen für Sie an, wenn nötig auch rechtlich durchsetzbar.